AGB
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN The Photo Booth
1 Vertragsgegenstand
Das Kleinunternehmen (im folgenden “The Photo Booth” genannt) vermietet einen Photo Booth gegen Entgelt.
2 Zustandekommen des Vertrags
Sobald Sie eine Annahme Ihres Angebots in Form einer Auftragsbestätigung für das gewählte Mietdatum von uns erhalten haben, gilt der Vertrag für beide Vertragsparteien als verbindlich geschlossen. Dadurch erkennen Sie die zugrundeliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von The Photo Booth als Grundlage für das Vertragsverhältnis an.
3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von The Photo Booth.
4 Preise
Alle Preise sind Endpreise. Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Die Rechnung wird Ihnen in schriftlicher Form zugestellt und muss innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge beglichen werden.
5 An & Abfahrt
Wir berechnen für unsere Dienstleistung eine An & Abfahrt.
Über die enthaltenen Kilometer je gebuchte Paket fallen für jeden weiterem Kilometer 0,50€ zusätzlich an.
Unsere An & Abfahrt wir ab unserem Lager mit Standort in 66123 Saarbrücken berechnet.
6 Stornierungen
Kündigt der Mieter den mit The Photo Booth geschlossenen Vertrag nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage) sofern das Widerrufsrecht Anwendung findet, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 10 %
Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %
Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %
Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %
Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe
7 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist dazu verpflichtet den Photo Booth pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen.
8 Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
- Den Photo Booth aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen
- Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf der Photo Booth abzustellen oder sie in die Photo Booth einzuführen.
9 Haftung
- Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus liegt bei dem Mieter. Somit haftet The Photo Booth nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
- Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer bei Verunreinigung oder Beschädigung der Photo Booth sowie allen gemieteten Extras. Wird die Photo Booth über die übliche Abnutzung hinaus beschädigt (Zerstörung von Verschlüssen, Beschädigung der Technik oder starkes Verkratzen der Box, starke Brandflecken durch Zigaretten, Extreme Flecken auf der Box, so übernimmt der Mieter sämtliche Kosten für die Reparatur der an der Veranstaltung entstandenen Schäden.
- Jegliche Schadensersatzansprüche gegen The Photo Booth sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
- The Photo Booth übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
10 Datenschutz
Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
11 Abschließende Regelungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
- Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von The Photo Booth berücksichtigt werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.